Mehrwertsteuer-Rückumstellung 2020 in SaniVision / Leitfaden
In Folge der Corona-Pandemie hatte sich der Koalitionsausschuss am 03.06.2020 auf ein umfangreiches Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket mit vielen steuerlichen Maßnahmen,
u.a. der Senkung der Mehrwertsteuer vom 01.7.2020 bis 31.12.2020 von 19% auf 16% bzw. von 7% auf 5% verständigt.
Zum 01.01.2021 werden nun die gesenkten Mehrwertsteuersätze wieder von 16% auf 19% und von 5% auf 7% angehoben.
Für die Umsetzung können wir Ihnen erneut eine einfache und optimale Lösung anbieten!
Dieser Leitfaden führt Sie Schritt für Schritt durch die einzelnen Anwendungen und Funktionen der Mehrwertsteuer-Anhebung in der SaniVision.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Checkliste: Haben Sie alle Vorbereitungen in der SaniVision getroffen?
- 2 Schritt 1 - Programm zur SaniVision-Datenbank-Vorbereitung installieren
- 3 Schritt 2 - Prozedur in der SaniVision ausführen
- 4 Schritt 3 - Anwendung in SaniVision
- 5 Informationen zu Konten und FiBu-Schnittstellen
Checkliste: Haben Sie alle Vorbereitungen in der SaniVision getroffen?
Stimmt die Preisdefinition im Artikelstamm?
Ist in den Belegkopfdaten die korrekte Art der Summen-Berechnung (Brutto/ Netto) eingestellt?
Wurde in den Aufträgen bzw. Lieferscheinen das passende Lieferdatum hinterlegt?
Sind nach Teillieferungen bis 31.12.2020 alle ausstehenden Restmengen in einem neuen Auftrag erfasst?
Sind die Erlös- und Wareneingangskonten für die alten und neuen Mehrwertsteuersätze korrekt hinterlegt?
Haben Sie eine tagesaktuelle Datensicherung an einem sicheren Ort gespeichert bzw. diese umbenannt, sodass sie nicht überschrieben werden kann?
Können Sie alle Fragen mit JA beantworten? Dann kann es losgehen!
Führen Sie der Reihe nach die folgenden Schritte durch.
Schritt 1 - Programm zur SaniVision-Datenbank-Vorbereitung installieren
Das Programm dient der Vorbereitung der Datenbank für die durchzuführende Mehrwertsteuer-Rückumstellung 2020.
Die Installation und Anwendung des Programms ist ausschließlich an einem SaniVisions-Arbeitsplatz erforderlich!
Laden Sie die Setup_SaniMwStUmstellung202101.exe im geschlossenen Kundenbereich unserer Website www.sanivision.de
unter Support & Service / Downloads / Mehrwertsteuer-Rückumstellung 2020/21 herunter.
Speichern Sie das Programm auf einen Rechner, auf dem eine SaniVision installiert wurde.
Hinweis!
Folgende SaniVision-Versionen werden von diesem Programm unterstützt:
- SaniVision build 169 -> ab 169/29
- SaniVision build 170 -> ab 170/25
- SaniVision build 171 -> ab 171/1
- SaniVision build 172 -> ab 172/1
Nutzer einer älteren Programmversion als den genannten müssen ein Update auf mindestens die jeweils aktuelle Version einspielen!
Installation
Nach dem Starten der Setup.exe öffnet sich der Setup-Assistent.
Folgen Sie bitte den Anweisungen zur Installation und bestätigen Sie jeweils über den Button Weiter.
Wählen Sie den Zielordner aus.
Für den Programmstart werden die Laufzeitbibliotheken der Appeon PowerBuilder 2019 R2 Runtime benötigt!
Diese sind bereits auf dem System vorhanden, wenn eine SaniVision ab Build 172 installiert wurde. Sofern die Runtime noch nicht installiert wurde, markieren Sie bitte hier die Checkbox.
Dadurch wird die setup_pbrt190.exe im Verzeichnis c:\sic\sani97\Runtimes abgelegt. Setzen Sie zunächst die Installation des Tools fort und führen Sie nach Fertigstellung die Installation der Powerbuilder Client Runtime durch.
Erstellen Sie ein Desktop-Symbol für den erleichterten Programmstart.
Starten Sie die Installation über den Button Installieren.
Beenden Sie die Installation über den Button Fertigstellen.
Sofern die Installationsroutine der Powerbuilder Client Runtime nicht automatisch startet, führen Sie die setup_pbrt190.exe per Doppelklick im Verzeichnis c:\sic\sani97\Runtimes aus.
Danach können Sie das Programm SaniMwStUmstellung202101 starten.
Programmstart
Starten Sie das Programm SaniMwStUmstellung202101 über das Desktop-Symbol.
Nach Start des Programms werden die Logindaten (Standard: Name = sa / Passwort = sani97) des Systemadministrators für die SaniVisions-Datenbank abgefragt.
Geben Sie diese ein und melden Sie sich an der Datenbank an.
Nach Betätigen des OK-Buttons werden die Anpassungen zur Vorbereitung der Datenbank für die Mehrwertsteuer-Umstellung durchgeführt.
Bestätigen Sie die Abschlussmeldung nach der Durchführung mit OK.
Schritt 2 - Prozedur in der SaniVision ausführen
WICHTIG!!! Diesen Schritt führen Sie erst zum Umstellungszeitpunkt nach Abschluss aller Arbeiten im System durch!
Mit dem Ausführen dieser Prozedur setzen Sie folgende Datenbank-Anpassungen für die Mehrwertsteuer-Rückumstellung um:
- Die Preise in den Artikeln werden mit den angehobenen MwSt Sätzen versehen und neu berechnet.
- Beim Berechnen der Privatpreise (Artikel/ Preise/ Privat) bleibt der VK-Brutto konstant.
- Die Neuberechnung der Kassenpreise (Artikel/ Preise/ Kasse) und der Vertragspreise (Artikel/ Preise/ Spezial) wird auf Grundlage der hinterlegten Preisdefinition durchgeführt.
Rufen Sie in der SaniVision den Menüpunkt Hilfe / Sonderfunktionen / Prozedur laden auf.
Daraufhin wird Ihnen die Prozedur mit der Bezeichnung Mehrwertsteuer-Umstellung zum 01.01.2021 angezeigt.
Starten Sie die Prozedur per Klick auf den Button Ausführen und bestätigen Sie die Sicherheitsabfrage mit Ja.
Bestätigen Sie dann die Abschlussmeldung mit OK und schließen Sie das Prozedurfenster.
Die Umstellung wurde nun durchgeführt.
Schritt 3 - Anwendung in SaniVision
Manuelle Anpassung der Mehrwertsteuer in der Belegerfassung
Ausschlaggebend in den Belegen ist das Datum im Feld der Liefertermin. Ist kein Liefertermin angegeben, gilt das Lieferscheindatum.
Ein rückwirkendes Lieferdatum kann nur im Lieferschein eingetragen werden.
Für monatsübergreifende Fälle gilt:
Vor dem 01.01.2021 erstellte Aufträge mit dem MwSt. Satz 16% oder 5%, die erst im Januar geliefert werden, müssen mit dem neuen MwSt. Satz 19% bzw. 7% berechnet werden.
Im Idealfall stellen Sie manuell in diesen Aufträgen den korrekten Mehrwertsteuersatz ein oder führen eine Neuberechnung durch.
Damit wird der Auftrag neu berechnet, d.h. Kostenträgerpreis und Zuzahlungen werden entsprechend angepasst.
Mehrwertsteuersätze fixieren
Ab SaniVision Version 172 können Sie über die Checkbox MwSt. fixiert die für die Abrechnung geltenden Mwst.-Sätze am Auftrag festschreiben.
Ist die Checkbox markiert, findet bei der Abrechnung keine Übersteuerung der Mehrwertsteuer durch andere Parameter (z.B. Lieferdatum) mehr statt.
Die Checkbox ist für den Bedarfsfall mit einem Zugriffsrecht belegt.
Mehrwertsteuersätze ändern
Zum Ändern der Mehrwertsteuer wechseln Sie im Beleg auf den TabReiter Positionen und öffnen per Rechtsklick das Kontextmenü Mehrwertsteuer ändern.
Es öffnet sich ein Anwendungsfenster, in dem Sie die betreffenden Mwst.-Sätze von Neu auf Alt bzw. von Alt auf Neu ändern können.
Ansicht ab Version 172:
Ansicht vor Version 172:
Tipp: Im Belegkopf ist nicht immer zu erkennen, welcher Mwst.-Satz sich hinter Voll und Halb verbirgt.
Bewegen Sie in diesem Fall den Mauszeiger in den Belegpositionen auf das Feld Mwst., wird der eingesetzte Mwst.-Satz angezeigt.
Beim Erfassen einer weiteren Position mit dem gleichen Mehrwertsteuerkennzeichen (Voll/Halb) wird der geänderte Mehrwertsteuersatz der vorherigen Position automatisch übernommen.
Mehrwertsteuerbezug beim Erstellen von Rechnungen
Ab SaniVision Version 172 erfolgt die Prüfung der zu verarbeitenden Mwst.-Sätze bei der manuellen und bei der Sammelrechnungserstellung ohne gesonderte Abfragen entweder anhand
der Checkbox MwSt. fixiert am Auftrag oder anhand des Liefer-/Lieferscheindatums.
Bis zur Version 172 erfolgt bei Einzelrechnungserstellung (KT-, Privat-, EA-Rechnung) aus einem Beleg mit gesenktem Mwst.-Satz eine gesonderte Abfrage, welcher MwSt.-Satz gezogen werden soll.
Sind im Beleg bereits die angehobenen Mwst.-Sätze enthalten, erscheint die Abfrage nicht.
Die Abfrage können Sie ignorieren, da unabhängig von deren Beantwortung die Mehrwertsteuer automatisch aus dem Lieferdatum im Lieferschein bzw. aus dem Lieferschein-Erstellungsdatum ermittelt wird!
Wichtig! Eine automatische Neuberechnung der Zuzahlung bei Rechnungserstellung können wir aufgrund der verschiedensten Daten- und Abwicklungskonstellationen nicht abbilden!
Berücksichtigt werden hier bspw. nicht: Zuzahlungsumrechnung bei eingestellter Berechnung aus Netto, beim Kunden hinterlegte Zuzahlungsberechnung (z.B. nicht festgelegt), manuell eingetragene
Zuzahlungen im Auftrag, Zuzahlungsermittlung / Bildung von Versorgungseinheiten.
Manuelle Anpassung der Mehrwertsteuer in Wareneingangsrechnungen
Mehrwertsteuersätze festlegen
Ab SaniVision Version 172 befindet sich unterhalb des Aktions-/Kontextmenüpunktes "Sonstiges" der Punkt MwSt.-Satz festlegen.
Nach Bestätigen der getroffenen Auswahl des gewünschten Mwst.-Satzes mit OK finden die Anpassungen der Sätze in den Positionen und Zusatzkosten statt.
Die Mwst.-Werte, mögliche Skontobeträge sowie die Rechnungsgesamtsummen werden neu berechnet.
Mehrwertsteuersätze ändern
Zusätzlich können Sie ab SaniVision Version 172 in den WE-Rechnungen auf dem TabReiter Positionen per Kontextmenü Mehrwertsteuer ändern die Mehrwertsteuersätze bei Bedarf anpassen.
Es öffnet sich ein Anwendungsfenster, in dem Sie die betreffenden Mwst.-Sätze von Neu auf Alt bzw. von Alt auf Neu ändern können.
Mehrwertsteuer in Fallpauschalen
Bei Versorgungs- bzw. Fallpauschalen samt Wartungen, Reparaturen und Nachbetreuungen von nicht teilbaren Leistungen ist für die Mehrwertsteuer das Ende des Leistungszeitraums maßgeblich,
wenn die Leistung vollkommen ausgeführt ist.
Hinweis! Endet die Leistung vorzeitig, z.B. durch Tod oder Kassenwechsel, ist der zu diesem Zeitpunkt geltende Steuersatz maßgeblich!
Beachten Sie dazu bitte auch die Punkte 13 und 25 in unseren FAQ.
Informationen zu Konten und FiBu-Schnittstellen
Zum jetzigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass Sie die Erlös- und Wareneingangskonten pro Warengruppe bereits zum 01.07.2020 mit dem Zusatzprogramm SaniWGKonten
für alle Mehrwertsteuer-Sätze zugeordnet haben. Somit können Sie sämtliche Buchungen für die alten und neuen Mehrsteuersätze abbilden.
Mit der SaniVision Version 172 wurden die Erlös- bzw. Wareneingangs-Konten in den Warengruppen unter dem Menüpunkt Tabellen/Spezielle Stammdaten/Artikel so erweitert, dass Sie nun
die Konten für sämtliche alten und neuen MwSt.-Sätze voll und halb direkt per Dropdown einsehen und zuordnen können.
Sofern Ihre FiBu-Schnittstelle bereits die aktuelle Version hat, ist kein gesondertes Update bzgl. der Mehrwertsteuer-Rückumstellung notwendig.
Die notwendigen Anpassungen bzgl. der Kontenerweiterung haben bereits im Zuge der Mehrwertsteuer-Senkung stattgefunden. Bei der Erstellung der Buchungssätze durch die
FiBu-Schnittstelle werden anhand der hinterlegten MwSt.-Sätze in den Rechnungen in SaniVision die entsprechenden Konten ermittelt und die passenden Buchungssätze generiert.
Für den aktuellen Stand genügt es, wenn Sie einmal prüfen, ob sich im Downloadbereich unserer Homepage eine aktuellere Version als Ihre eingesetzte befindet.
Ist das der Fall, spielen Sie das Update bitte ein.
Sollten Sie noch gezielte Fragen zum Thema Mehrwertsteuer-Rückumstellung haben, schauen Sie bitte gern einmal in unsere FAQ.
Für weitere Unterstützung nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen gern.